

Sie wünschen weitere Informationen zum Projekt oder haben Fragen zur kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung? Frau Katja Braukhane und Frau Janina Knobeloch freuen sich auf Ihre Anfrage.
Telefon: 030 - 74 73 58 69
E-Mail: braukhane(at)biff.eu
Telefon: 030 - 74 73 58 69
E-Mail: knobeloch(at)biff.eu
Wie sind die Kosten für die Fortbildung?
Die Fortbildung ist für die TeilnehmerInnen kostenlos, einschließlich der Materialien. Allerdings müssen die Fahrtkosten selber getragen werden.
Wo bekommen wir die Materialien?
Innerhalb der Fortbildung erhalten alle TeilnehmerInnen natürlich die Instrumente zur Sprachstandsfeststellung WESPE und KISTE, das Sprachförderprogramm Handlung & Sprache und sowie viele weiterführende Materialien.
Müssen wir die Sprachförderung in unserer Kita durchführen?
Zum Schuljahr 2007/08 ist die Änderung des Kitagesetzes in Brandenburg in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass die Kitas, die die Möglichkeit der Sprachstandserhebung und Sprachförderung haben, diese auch anbieten und durchführen müssen (§ 3 Aufgaben und Ziele der Kindertagesstätte, Absatz 1).
Wer kann an der Fortbildung teilnehmen?
Das Team sollte gemeinsam beraten, wer an der Fortbildung teilnimmt. Auch, wenn die Fortbildung nur von einer Kollegin absolviert wird, ist die kompensatorische Sprachförderung eine Teamaufgabe, denn alle in der Kita sind (indirekt) daran beteiligt. Bei der Auswahl der Kollegin kann sich das Team an folgenden Kriterien orientieren:
- Die Erzieherin sollte ein Sprachvorbild für Kinder darstellen (grammatikalisch 'richtig' sprechen, ohne Dialekt),
- sie sollte ein Interesse an Sprache und Sprachförderung mitbringen, empathisch und einfühlsam in die Interaktion gehen können,
- sie sollte über einige Jahre Berufserfahrung verfügen,
- sie sollte nicht innerhalb der nächsten zwei/drei Jahre in den Ruhestand gehen,
- sie sollte drei bis fünf Monate im Jahr 'dienstplanmäßig' die Möglichkeit haben, die Sprachstandsfeststellung und kompensatorische Sprachförderung täglich durchzuführen,
- sie sollte die die kitaintegrierte Sprachförderung im Team und evtl. anderen kitafremden Personen vorstellen können und ggf. als Multiplikatorin wirken (z. B. bei der WESPE).
Wie werden die zusätzlich vom Land Brandenburg zur Verfügung gestellten Mittel verteilt?
Die finanziellen MIttel für Personal und evtl. Sachmittel werden an die Landkreise (Jugendämter) weitergeben und von dort aus weiter verteilt. Die Entscheidung darüber, wie das Geld verteilt wird, obliegt den Jugendämtern in den Landkreisen.
Was ist das Sprachförderprogramm Handlung & Sprache?
Dieses Sprachförderprogramm ist eine allgemeine Sprachanregung und ersetzt nicht den Besuch beim Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt und die logopädische
Diagnostik und Behandlung, wenn das Kind eine Entwicklungsverzögerung bzw. Sprachstörung aufweist. Das Programm hat das Ziel, den Wortschatz der Kinder auf eine spielerische und strukturierte Art und Weise zu erweitern und es bei der Bildung grammatikalischer Strukturen zu unterstützen. Die Kinder sollen vor allen Dingen Spaß und Motivation zum Sprechen erfahren. Artikulationsstörungen können mit Handlung und Sprache nicht behoben werden, Kinder mit u. a. diesen Sprachstörungen müssen fachärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.
In welchem Umfang erhalten die Kinder eine Sprachförderung?
Eine Förderung der Kinder findet in Kleingruppen von vier bis sechs Kindern statt. Das hoch strukturierte Sprachbasisprogramm sieht vor, dass die Kleingruppe der förderbedürftigen Kinder spielerisch über einen Zeitraum von 12-14 Wochen täglich zu einer festen Zeit für ca. 30 Minuten von der geschulten Erzieherin gefördert wird.
Beginnen die Erzieherinnen während der Fortbildung mit der Sprachstandsfeststellung und der Förderung?
Während der Fortbildung üben die Erzieherinnen mit einigen Kindern (vorzugsweise die, die nicht an der späteren Förderung teilnehmen werden) die KISTE und Sequenzen aus der Sprachförderung mit Handlung und Sprache. Diese häufig videographierten Beispiele werden in den folgenden Modulen aufgegriffen und besprochen. Teilweise beginnen die Erzieherinnen auch schon während der Fortbildung mit den 'regulären' KISTE-Tests (nach dem 3. Modul) und mit der Förderung mit Handlung & Sprache (nach dem 4. Modul).
Kann die KISTE auch mit Kindern mit Migrationshintergund durchgeführt werden? Wie ist das Ergebnis zu beurteilen?
Die KISTE kann mit Kindern mit Migrationshintergrund durchgeführt werden. Die wichtige Frage, die uns interessiert hängt mit dem Start in die Schule zusammen: Wie stehen Kinder mit Migrationshintergrund in Bezug auf ihren Sprachstand im Vergleich zu Kindern ohne Migrationshintergrund da?
Kinder mit einem C-Wert unter 4 in den Tests IKO, SB und WS nehmen an der Sprachförderung teil, egal welchen Hintergrunds.
Wenn bei einem mehrsprachigen Kind geringe C-Werte resultieren, dann sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Die Sprachleistungen in der Herkunftssprache sind altersgerecht.
Die Sprachleistungen in der Herkunftssprache sind verzögert oder spezifisch gestört.
Eine Unterscheidung zwischen diesen beiden Fällen wird für Erzieherinnen in der Regel bei der Sprachstandsfeststellung nicht möglich sein. Sind mehrsprachige Kinder in einer Fördergruppe, dann kann die 'Förderresistenz' Hinweise ermöglichen. Bei einem mehrsprachigen Kind, das bei gleichem Ausgangsniveau bedeutsam weniger von der Förderung profitiert als andere vergleichbare mehrsprachige Kinder, wird der Fall b) wahrscheinlicher.
Hinweis:
Es kann sein, dass Kinder mit Migrationshintergrund in dem Test SB benachteiligt sind, wenn sie durch den anderen Kulturkreis, in dem sie aufgewachsen sind, einige Begriffe (z. B. Osterhase) nicht kennen. Trotzdem werden die Kinder mit Migrationshintergrund in der Schule weitgehend an der Norm der Kinder ohne Migrationshintergrund gemessen. Kinder mit Mifgrationshintergrund, die einen sehr geringen Wortschatz haben, profitieren evtl. nicht so sehr von der Förderung mit Handlung & Sprache, hier braucht das Kind eine andere individuellere Förderung.
Was passiert mit den 'Kann-Kindern' und den zurückgestellten Kindern?
Kann-Kinder:
Diese Kinder können mit unter fünf Jahren eingeschult werden. Damit würden sie die KISTE verpassen, da sie im Jahr vor der Einschulung unter vier sind.
In der Regel ist jedoch nicht zu erwarten, dass bei diesen Kindern eine Sprachauffälligkeit vorliegt. Wenn die Erzieherin gegen eine frühzeitige Einschulung Bedenken hat, muss sie es den Eltern gegenüber ansprechen.
zurückgestellte Kinder:
Sehr stark sprachauffällige Kinder im Alter von sieben oder acht Jahren können auch die KISTE für die Sechsjährigen mitmachen. Kinder, die von der Einschulung für ein Jahr zurückgestellt wurden, nehmen noch einmal an der KISTE teil und bei Bedarf auch noch einmal an der Sprachförderung.Es muss jedoch genau definiert werden, wo mögliche Gründe für die Rückstellung liegen und es evtl. einen Hinweis darauf gibt, dass eine starke Störung vorliegt. Hier sollte eine medizinische Abklärung erfolgen.
Wie gehen wir mit den Fehlzeiten der Kinder um?
Wenn Kinder unentschuldigt in der Förderung fehlen, können im äußersten Fall Sanktionen nach dem Schulgesetz erfolgen (Anhörung, Zwangsgeld) erfolgen; in jedem Fall ist das Jugendamt zu informieren (Kinderschutz). Zuerst sollte jedoch immer das konstruktive Gespräch mit den Eltern geführt werden. Die Kita kann generell kein Kind von der Förderung ausschließen, welches zur Förderung verpflichtet ist.
Beispiel:
Zwei Kinder, die an der Förderung teilnehmen, sind zwei Wochen krank.
Die Erzieherin kann mit dem Rest der Gruppe etwas langsamer vorangehen, und wenn alle Kinder wieder gesund sind, an dem Punkt der Förderung weitermachen, an dem mit allen aufgehört wurde. Fehlt ein Kind über einen längeren Zeitraum, muss die Erzieherin individuell auf das Kind eingehen und versuchen, mit dem Kind den Anschluss an die Gruppe zu erreichen.
Wichtig ist:
Die Erzieherin muss eigenständig eine Entscheidung gemäß der Lernvoraussetzungen und der individuellen Lernverläufe in ihrer Fördergruppe treffen. Da könnte in einer Fördergruppe das angegebene Beispiel zutreffend sein, in einer anderen Fördergruppe aber kontraproduktiv. Hier sind die Dozentinnen gefordert, gemeinsam mit den Erzieherinnen mögliche Fälle mit möglichen Lösungen durchzuspielen.
Generell gilt:
Wenn ein Kind das Förderziel der Einheit mal nicht erreicht, kann trotzdem fortgefahren werden, ABER: Das Fortschreiten des Programms entscheiden die Kinder. Wenn für eine Einheit zwei Tage statt ein Tag gebraucht wird, ist es in Ordnung. Bedeutsam ist, dass der rote Faden im Lernprozess nicht abreißt.
Wenn ein Kind durch sein Verhalten nicht gruppenfähig ist (der Fördergewinn für die Gruppe gefährdet ist), muss hier nach einer gesonderten Lösung gesucht werden (individuell für das Kind und die Familie, evtl. auch unter Einbezug der Schule, des Jugendamtes, der Erziehungsberatungsstelle oder des Sozialpädagogischen Dienstes).
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Telefonische Beratung zur Umsetzung und Implementierung der Sprachstandserhebung und der Sprachförderung erhalten Sie durch die Ansprechpartnerinnen im BIfF. Frau Braukhane und Frau Knobeloch stehen Ihnen unter der Telefonnummer 030 - 74 73 58 69 gerne zur Verfügung. Darüber hinaus sind wir für Sie da, wenn es zur Organisation und zum Rahmen des Projektes Nachfragen, Anmerkungen und/oder Kritik gibt.
Sie können uns auch per Mail erreichen (braukhane(at)biff.eu oder knobeloch(at)biff.eu) und per Fax: 030 - 74 73 58 67.